Schon gewusst? Das älteste Braurezept ist bereits 5000 Jahre alt. Somit zählt Bier zu den ältesten Getränken der Menschheit. Der Herstellungsprozess steht allerdings nicht still und wird stetig optimiert. Das zeigt vor allem die Zahl der Patentanmeldungen rund um das Brauverfahren, die beim DPMA eingehen.
Zu Ehren der Millionen Liter Bier, die dieses Jahr nicht auf der Wiesn ausgeschenkt werden, werfen wir einen Blick auf die Schutzrechte des deutschen Kultgetränks.
– Neues Brauverfahren für ein helles, untergäriges Vollbier mit einem höheren Mineralstoff-Gehalt
– Holzpartikel als Brauzusatz für den Geschmack eines im Holzfass gelagerten Bieres
– Neues Verfahren und Anordnung zur Stabilisierung der Schaumkrone
Ähnlich wie Champagner oder Parma-Schinken kann „Bayrisches Bier“ oder auch „Münchner Bier“ als regionale Spezialität vermarktet werden.
Allein in Deutschland gibt es rund 6000 verschiedene Biersorten. Das bedeutet man könnte ganze 16 Jahre lang jeden Tag ein anderes Bier probieren. Bei den eingetragenen Biermarken ist die Anzahl fast 10mal so hoch und liegt im DPMA-Register bei ca. 60.000.
Bildquelle: Veröffentlichte Patentanmeldung zur Stabilisierung des Schaumbildes von Bier