Wie teuer die Anmeldung einer Marke ist, kann meist nicht pauschal beantwortet werden, sondern hängt von vielen Faktoren ab. Wir geben in diesem Artikel einen Überblick zu der Kostenstaffelung einer Markenanmeldung.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Gesamtkosten für eine Markenanmeldung teilen sich in Amtsgebühren (je nach Land, in dem der Markenschutz bestehen soll) und Ausarbeitungskosten, die für den jeweiligen Anwalt anfallen, auf.
  • Die Ausarbeitungskosten sind hauptsächlich abhängig von dem Umfang des zu erstellenden Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses. Das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis umfasst die jeweiligen Waren- und Dienstleistungsklassen, für die der Markenschutz gelten soll.
  • Die Amtsgebühren variieren, je nachdem in welchen Ländern die Marke greifen soll und wie umfangreich das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis ist (wie viele Klassen beinhaltet sein sollen).

Kostenverteilung einer Markenanmeldung

Die Kosten für eine Markenanmeldung teilen sich in die Amtsgebühren auf, die bei den jeweiligen Patent- und Markenämtern anfallen sowie in die Ausarbeitungskosten für den Patent- bzw. Markenanwalt. Des Weiteren spielt es eine Rolle, wie umfangreich eine Marke angemeldet wird – ob sie beispielsweise nur für Deutschland in Kraft tritt oder internationalen Markenschutz gewährleisten soll und für wie viele Waren bzw. Dienstleistungen der Schutz besteht. Auch der Beratungsbedarf des Anmelders variiert und stellt einen Teil der Gesamtkosten dar. Im Laufe der Zeit kommen zudem Aufrechterhaltungsgebühren hinzu.

Amtsgebühren

Marke Wort-/ Bild-/ oder Wort-Bild-Marke Aufschlag für farbige Wiedergabe 1 Klasse 2 Klassen 3 Klassen Jede weitere Klasse
DE (Deutsche Marke; in EUR) 290 - inkl. inkl. inkl. 100
EM (Europäische Marke; in EUR) 850 - inkl. 50 150 150
IR(Internationale Registrierung; Grundgebühren in CHF, zzgl. länderabh. Gebühren pro Marke/ Klasse) 653 250 - - -

Ausarbeitungskosten

Grundsätzlich ist es ratsam, einen spezialisierten Anwalt für eine Markenanmeldung hinzuzuziehen. Er kann beurteilen, welcher Schutzumfang für das individuelle Vorhaben ratsam ist, damit es im Nachhinein keine bösen Überraschungen gibt (beispielsweise, wenn früher oder später eine internationale Expansion eingeleitet wird). Es ist zwar prinzipiell möglich, z.B. beim Deutschen Patent- und Markenamt, eine Marke selbst anzumelden. Allerdings ist hierfür sehr viel Fachwissen notwendig, wenn die Marke das Unternehmen zuverlässig vor Wettbewerbern schützen soll.  

Marke ist nicht gleich Marke. Es können sowohl Bild- als auch Wortelemente als Marke geschützt werden. Auch eine Kombination (Wort-Bild-Marken) ist denkbar. Daneben gibt es aber noch zahlreiche weitere, mitunter exotische Markentypen, wie z.B. Klangmarken oder Geruchsmarken, die beim Markenamt hinterlegt werden können. Je nach Markentyp kann der Arbeitsaufwand des Patentanwaltes variieren – und damit auch die Kosten der Markenanmeldung.

Folgende Leistungen eines Patentanwaltes fließen in die Gesamtkosten einer Markenanmeldung ein:

  • Beratung zur Anmeldestrategie | Deutscher oder internationaler Markenschutz? Wort- / Bildmarke oder möglicherweise eine 3D-Marke (oder eignet sich ein anderes Schutzrecht besser, wie ein Design)? Zu solchen und vielen weiteren Fragen beraten auf Markenrecht spezialisierte Anwälte und sorgen dadurch für passenden Markenschutz, individuell abgestimmt auf die spezielle Situation und die Bedürfnisse des Mandanten.  
  • Erstellung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses | Der Ausarbeitungsaufwand einer Markenanmeldung hängt erheblich von dem Umfang des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses ab. Die Waren und Dienstleistungen sind hierbei in bestimmte Klassen unterteilt. In der Markenanmeldung muss angegeben werden, für welche dieser Klassen der Markenschutz greifen soll. Die Kosten für die Erstellung des Verzeichnisses hängen von dem jeweiligen Umfang, also von der Anzahl der Klassen bzw. von der Produktpalette ab, die unter dem Markennamen angeboten werden soll, aber auch von der Strategie, wie sich die Marke in den kommenden Jahren entwickeln soll.  

Waren- und Dienstleistungsverzeichnis

Zur Erinnerung: Im Waren- und Dienstleistungsverzeichnis wird festgelegt, welche Waren und Dienstleistungen durch die Marke geschützt sein sollen. Die Erstellung eines solchen Verzeichnisses ist für jede Markenanmeldung verpflichtend.  

Ist ein internationaler Markenschutz gewünscht, gibt es zwei Möglichkeiten, die Marke international anzumelden:  

Der unter dem Strich meist kostengünstigere Weg zum internationalen Schutz einer Marke ist eine internationale Registrierung (IR). Für die Anmeldung einer IR-Marke muss allerdings bereits eine nationale Basismarke (z.B. DE-Marke) angemeldet oder eingetragen sein. Der Vorteil bei dieser IR-Anmeldestrategie ist, dass eine Ausweitung des Markenschutzes in viele Länder einfach möglich ist, ohne in jedem einzelnen Land einen nationalen Anwalt beauftragen zu müssen (dies wird nur notwendig, wenn es Eintragungshindernisse oder ähnliches geben sollte, die eine direkte Kommunikation mit dem Patentamt des gewünschten Landes erfordern).  

Eine weitere Möglichkeit für internationalen Markenschutz ist der Weg über individuelle Anmeldungen in einzelnen Ländern oder Regionen. Im Gegensatz zu der IR-Vorgehensweise wird es dann jedoch notwendig, in jedem einzelnen Land einen Anwalt als sog. "nationalen Vertreter" zu ernennen, was die Kosten deutlich in die Höhe treiben kann.

Kostentreiber

Zwei Kostentreiber, nämlich ein umfangreiches Waren- und Dienstleistungsverzeichnis sowie die Notwendigkeit, bei individuellen Anmeldungen in einzelnen Ländern nationale Vertreter ernennen zu müssen, wurden im vorherigen Abschnitt bereits thematisiert.  

Ein erheblicher Kostentreiber bei Markenrechten kann allerdings in den Folgen einer Markenanmeldung liegen, die den Ansprüchen nicht standhält.

Beispiel:

Ein Unternehmen beschließt, mit minimalem Budget eine nationale Marke in einem Land eigenständig anzumelden, schließlich beschränken sich die Umsatzquellen nur auf diesen Kernmarkt. Der Verkauf der Produkte erreicht innerhalb von zwei Jahren enorme Absatzzahlen, sodass nun auch der internationale Markt ins Visier genommen wird. Man möchte auf der sicheren Seite sein und nun auch im Ausland die Marke sichern. Dort hat allerdings bereits ein Wettbewerber sich genau diese Marke schützen lassen – die Folge: Weil anfängliche Kosten gespart werden sollten, ist nun ein internationaler Markenschutz und somit auch ein internationaler Vertrieb unter dem gewünschten Markennamen möglicherweise nicht mehr möglich. Starke Umsätze im Ausland unter dem Markennamen könnten dem Unternehmen aufgrund fehlender Markenrechte verwehrt bleiben – mit kaum bezifferbarem „Schaden“.  

Achtung: Das Markenamt prüft nicht, ob die angemeldete Marke bereits bestehende Schutzrechte verletzt! Ein Wettbewerber könnte selbst einen (älteren) Markenschutz haben und in der Markenbenutzung durch das Unternehmen eine Verletzung seiner Rechte sehen. Eine solche Markenverletzung kann zu sehr kostspieligen Gerichtsverfahren führen und zu Schadensersatz verpflichten.  Eine frühzeitige Markenanmeldung in Zusammenarbeit mit einem spezialisierten Anwalt sowie eine gründliche Recherche vor dem Marktauftritt kann dieses Risiko reduzieren.

Werden Marken von Laien selbst angemeldet, passieren häufig formale Fehler, die das Amt in Form von Amtsbescheiden beanstandet. Für die Beantwortung dieser Bescheide sowie die formell einwandfreie Ausbesserung der Markenanmeldung ist meist die Unterstützung eines Anwaltes unerlässlich, was wiederum mit Kosten verbunden ist.

Günstig vs. Teuer – Markenanmeldungen im Vergleich

Bei einer initial günstigen Markenanmeldung benötigt der Anmelder keine oder kaum anwaltliche Beratung, weil er schon eine sehr genaue Vorstellung davon hat, wie sich sein Unternehmen entwickelt und welche Zielmärkte relevant sind. Es ist eindeutig, dass sich der Unternehmensumsatz einzig und allein auf Deutschland bezieht und auch in (ferner) Zukunft keine Expansionspläne existieren. Zudem ist das Produkt so beschaffen, dass ein Markenschutz lediglich für wenige Waren und Dienstleistungen angemeldet werden muss.  

Beispiel:

Ein Mechaniker eröffnet eine Werkstatt. Ihm geht es nur darum, Fahrzeuge vor Ort zu reparieren. Er plant in keinem Fall einen Versand von Artikeln – insbesondere nicht ins Ausland. Ihm reicht daher die Dienstleistungen der Klasse 37 – „Installationsarbeiten und Reparaturdienstleistungen“ bzw. spezieller „Werkstattservice für die Reparatur von Fahrzeugen“.  

Eine kostenintensive Markenanmeldung schließt ein sehr umfangreiches Waren- und Dienstleistungsverzeichnis mit ein, das viele Klassen abdeckt. Zudem hat sich der Anwalt viel Zeit genommen, um bereits bestehende Markenrechte vorab zu prüfen, damit keine Marken von Wettbewerbern verletzt werden. Außerdem hat er gemeinsam mit dem Mandant eine sinnvolle Anmeldestrategie evaluiert, die für langfristigen und vielschichtigen Schutz im In- und Ausland sorgt.  

Beispiel:

Unser Mechaniker aus dem vorherigen Beispiel eröffnet seine Werkstatt. Ein Kollege arbeitet bereits seit geraumer Zeit daran, ein Mittel zu entwickeln, das den Kraftstoffverbrauch erheblich reduziert. Dazu sind aber einige Änderungen an den Motoren der Fahrzeuge notwendig, beispielsweise Zündkerzen und Dichtungen. Dies alles hat auch noch Einfluss auf die Motorsteuerung, Katalysator und möglicherweise andere Komponenten, die jetzt noch nicht vollumfänglich bekannt sind. Auch im Ausland wäre ein Vertrieb denkbar und Kooperationen mit großen Herstellerfirmen wären nicht ausgeschlossen. Dies alles ist jedoch noch unklar. Um sich hier alle Optionen zu sichern, wird zunächst eine umfassende Recherche durchgeführt. Etwaige bestehende Marken können dadurch identifiziert und Kollisionen vermieden werden. Zudem soll (nach der Anmeldung einer DE Basismarke) eine IR Marke angemeldet werden, um sich alle zukünftigen Optionen zu sichern und die Marke bereits zeitnah international zu platzieren.

Die Notwendigkeit von Markenanmeldungen und vorherigen Recherchen werden häufig unterschätzt und die initialen hoch erscheinenden Kosten sollen gespart werden oder günstige Alternativen werden gewählt. Die Folgen einer nicht professionell unterstützten Markenanmeldung und die Konsequenzen nicht ausreichender Recherchen sollte man sich jedoch stets bewusst machen. Klar ist jedoch auch: nicht jede Marke muss oder soll international verfolgt werden und nicht jede „teure“ Marke ist auch eine gute Marke. Hier sollte die Beratung durch Spezialisten stets den individuellen Einzelfall in den Vordergrund stellen.  

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