Die einflussreiche Designerin Gabriele „Coco“ Chanel ist zwar bereits vor 50 Jahren verstorben, ihre Modemarke erfreut sich aber immer noch einer großen Bekannt- und Beliebtheit. Das Modeunternehmen, das sie gründete, gehört zu den Größten der Welt und verzeichnet auch heute noch Umsätze in Milliardenhöhe - nicht verwunderlich, dass Schutzrechte bei Chanel eine bedeutende Rolle spielen.
Alles begann mit einem kleinen Hutatelier, das Gabriele Chanel 1910 in Paris eröffnete. Drei Jahre später folgten zwei weitere Filialen. Chanel entwarf nun nicht nur Hüte, sondern auch Kleider, die wortwörtlich ins Schwarze trafen. Das „kleine Schwarze“ und die gradlinige Mode mit schlichter Eleganz ließen sie schnell zur führenden Modemacherin in Frankreich aufsteigen. Filmstars trugen ihre Kleider und sie fasste in der gesellschaftlichen Oberschicht Fuß. Das Logo, das die Initialen ihres Spitznamens Coco und Familiennamens Chanel enthält, ließ sie markenrechtlich schützen. Im Laufe der Jahre erweiterte sich die Produktpalette von Chanel enorm, sodass nicht nur Kleidung, sondern auch andere Luxusgüter wie Uhren oder Parfüme zu Kassenschlagern wurden.
Im ersten Moment denkt man bei Chanel an Marken und einprägende Designs. Doch Coco Chanel sicherte sich in den 30er Jahren ebenfalls einige Patente, z.B. für den Verschluss einer Uhr oder die Herstellung von künstlichen Blumen (siehe Titelbild). Die Innovationskraft steht bei dem Modeunternehmen auch nach dem Tod von Gabrielle Chanel nicht still. So wurde erst letztes Jahr ein Patent für Programme zur Computersimulation von Makeup veröffentlicht.