Um zu betonen, dass Facebook längst mehr ist als eine Social Media Plattform, hat der Digitalkonzern sich umbenannt in „Meta“. Dieser große Schritt kann allerdings markenrechtliche Folgen nach sich ziehen.

Böse Überraschung für Berliner Start-Up

Der Gründer des Berliner Start-Ups M-Sense traut seinen Augen kaum, als er von dem Rebranding des Digitalkonzerns erfährt. Das neue Logo ist dem Logo seines Unternehmens zum Verwechseln ähnlich. Nun steht er vor einem großen Problem, denn er habe sein Logo nicht markenrechtlich geschützt, wie er in einem Interview berichtet.  Aus diesem Grund könne er nicht gegen den Konzern vorgehen. Er sehe sich gezwungen, den Markenauftritt von M-Sense zu verändern, da die Negativschlagzeilen des Facebook-Konzerns im Hinblick auf Datensicherheit nicht auf sein Unternehmen abfärben sollen. Die Lage ist aus markenrechtlicher Sicht allerdings ernster als es dem Gründer vermutlich bewusst ist.  

„Wir sehen an diesem Beispiel sehr gut, was passieren kann, wenn man sich nicht ausreichend um den Markenschutz des eigenen Unternehmens kümmert. Generell gilt: Es kann jederzeit jemand anderes eine Marke für das eigene bzw. ein ähnliches Logo oder den Firmennamen anmelden, beispielsweise beim DPMA oder EUIPO, solange das nicht bösgläubig geschieht. Im deutschen Markenrecht gibt es außerdem kein Vorbenutzungsrecht. Im M-Sense-Beispiel kann es somit zu der Situation kommen, dass Facebook bzw. nun Meta von M-Sense eine Änderung des Logos verlangt", erläutert noventive Patent- und Markenanwalt Jens Reinhard.

Diese Situation zeigt einmal mehr, dass das Sichern von Markenrechten zu jeder Unternehmensgründung dazugehören sollte. Andernfalls kann es schnell sehr teuer werden, denn ein Rebranding ist mit hohen Kosten und Imageschaden verbunden. Abgesehen von dem großen Zeitaufwand, der mit dem Aufbau einer Marke verbunden ist.

Verletzt Meta bestehende Markenrechte in den USA?

Es könnte der Eindruck entstehen, dass die Umbenennung von Facebook in Meta ggf. ein Schnellschuss war. Überprüft man das Markenregister, so zeigt sich deutlich, dass Meta erst am 28. Oktober die Marke angemeldet hat - also unmittelbar vor der öffentlichen Bekanntgabe des Rebrandings. Die Marke ist laut aktuellem Stand noch nicht final eingetragen. Ein Computerhändler aus Arizona meldet sich nun zu Wort. Er sieht seine Markenrechte von dem Digitalkonzern verletzt und möchte laut Medienberichten dagegen vorgehen. Angeblich soll Meta-PC angeboten haben, gegen eine Summe von 20 Millionen Dollar auf die eigenen Markenrechte zu verzichten. Offiziell bestätigt wurde diese Aussage allerdings nicht. Auch Mark Zuckerberg hat bisher keine Stellung dazu bezogen. Allerdings dürfte der US-Konzern davon nicht allzu beunruhigt sein, da eine große Rechtsabteilung hinter dem Unternehmen steht.  

Es bleibt also spannend, in welche Richtung sich die markenrechtliche Thematik entwickelt.

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