Das Grusel-Fest Halloween ist hierzulande zwar durchaus umstritten, erfreut sich aber besonders bei der jungen Generation großer Beliebtheit. Durch die zahlreichen Halloween-Gimmicks und düsteren Verkleidungen entsteht zudem ein Millionengeschäft – da liegt es nahe, dass auch Schutzrechte bei diesem Feiertag eine Rolle spielen. Wir werfen einen Blick auf Patente der besonderen Art.
Die meisten Patente, die mit dem Halloween-Brauch zusammenhängen, stammen aus den USA, wo dieses Fest traditionell sehr ausgiebig zelebriert wird. Aber auch in Europa wächst die Zahl der Grusel-Patente immer mehr.
Ob Deko-Elemente, die sich in den mühevoll dekorierten Vorgärten wiederfinden, Kostüme zum Fürchten oder raffinierte Behälter, mit denen Kinder auf Süßigkeiten-Jagd gehen – der Fantasie sind scheinbar keine Grenzen gesetzt.
Sieht man im Garten plötzlich Geister und gruselige Zombies tanzen, steckt wahrscheinlich dieses Patent dahinter. Per Fernbedienung lassen sich die Halloween-Requisiten steuern und sind über Aktivierungsports miteinander vernetzt.
Zwar wird diese Verkleidung als „Kostüm-Sicherheitsmaske“ angepriesen, doch die Funktionalität, dass die Maske beleuchtet ist, dient vermutlich nicht nur dem Sicherheitsaspekt. Der Träger dieser Verkleidung sticht auf jeden Fall beim nächtlichen Halloween-Rundgang durch seine Leuchtkraft hervor.
Eine Laterne in Form eines Kürbiskopfes, die als Süßigkeiten-Behälter dient und durch das batterie-erzeugte Licht die Süßigkeiten-Jagd erleichtert.
Hinter den meisten Besonderheiten steckt oft ein Schutzrecht, das die Erfindung gegen Plagiate absichert – so auch bei den Produkten, die uns an Halloween begegnen. Wir wünschen allen ein fröhliches Gruseln!