Wir treffen oft auf Unternehmer, denen die vielfältigen Möglichkeiten zum Schutz einer Marke nicht bewusst sind. Die Meisten denken lediglich an den Schutz von Wort-/Bildmarken, die sich z.B im Logo, Firmennamen oder Slogan wiederfinden. Doch hier hören die Möglichkeiten zum Markenschutz noch längst nicht auf.
Es können neuerdings sogar Geräusche, Hologramme oder in Text beschriebene Unternehmenskonzepte als Marke eingetragen werden. Wie das möglich ist? Durch die geänderten Vorgaben des Markenmodernisierungsgesetzes muss eine Marke nicht mehr zwingend als Grafik darstellbar sein.
Man benötigt also keine grafische Darstellung mehr, um eine Marke anzumelden, sondern kann auch auf andere elektronische Formate zurückgreifen.
Unser Tipp: Überprüfen Sie, ob sich die Alleinstellungsmerkmale Ihres Unternehmens oder Ihrer Produkte in folgende Kategorien einordnen lassen:
– Grafik, z.B. Farbkombinationen und Muster
– Sound
– Bewegungen
– Lichter, z.B. Hologramme
Wenn ja, kann eine Markenanmeldung erheblich zur rechtlichen Absicherung beitragen.
Wir beraten Sie gerne zu den individuellen Möglichkeiten!