Zwei Patente für den Einsatz von Werbe-Targeting waren der Anlass eines US-Rechtsstreites. Der Patentinhaber wollte gegen andere Firmen vorgehen, die die geschützten Targeting-Techniken anwenden. Das Kalifornische Gericht traf nun eine Entscheidung.

Grauzone Online-Werbung

Immer mehr Smart-TV-Hersteller integrieren Online-Werbung in die Bedienoberflächen der Endgeräte. Anhand verschiedener Targeting-Methoden werden den Benutzern individuelle Inhalte angezeigt. Auch detaillierte Nutzerprofile werden meist anhand der gesammelten Daten angelegt. Diese dienen wiederum ebenfalls dem Einsatz von gezielten Werbemaßnahmen. Im Patentrecht war der Bereich der Online-Werbung bisher eine Art Grauzone.

Gratwanderung

Einerseits müssen Patentansprüche spezifisch formuliert sein, damit ein Patent erteilt wird. In diesem Fall wollte das Unternehmen Free Stream Media, laut Medienberichten, die Formulierung im Sinne einer Verallgemeinerung aufweichen. Gemäß der aufgeweichten Formulierung könnte daraufhin dem Konkurrenzunternehmen Alphonso vorgeworfen werden, dass es gegen die Patentansprüche verstößt.

Abstrakte Konzepte nicht schützbar

Das Gericht bemängelte nun, dass die Patentansprüche zu unspezifisch und abstrakt seien. Abstrakte Konzepte können wiederum nicht patentrechtlich geschützt werden. Demzufolge sind wesentliche Teile des Patentes von Free Stream Media, nämlich die abstrakt formulierten Ansprüche, nicht geschützt – gemäß Medienberichten und dem schriftlichen Gerichtsurteil.

 

 

Weitere Informationen: