Gerichtsverhandlungen per Videokonferenz könnten fester Bestandteil des juristischen Alltags werden. Die Feuerprobe wurde am 30.04. am Landesgericht München mit Bravur bestanden.
Die 7. Zivilkammer, die auf Patent- und Urheberrecht spezialisiert ist, verhandelte erstmals einen Patentrechtsstreit mittels Videokonferenz. Dabei waren die Rechts- und Patentanwälte beider Seiten der Verhandlung aus ihren Kanzleiräumen zugeschaltet. Die Richterinnen und Richter befanden sich samt der neuen Videokonferenzanlage im Sitzungssaal.
Auch in München, wo sich das noventive Head-Quarter befindet, folgt somit das Landesgericht dem digitalen Weckruf. Aus unser Sicht ein begrüßenswerter Schritt der Justizbehörden, um das Patentwesen zunehmend auf den digitalen Weg zu lenken.
Die Videokonferenzanlage ist dabei allerdings nur der erste Schritt. „Auch unabhängig von der derzeitigen Situation werden wir die Digitalisierung beim Landesgericht München weiter vorantreiben“, betont Dr. Andrea Schmidt, Präsidentin des Landesgerichts München, in einer Pressemitteilung.