Anmelder und Anwälte reagierten darauf sehr positiv. Dadurch ist das EPA überzeugt davon, dass Videokonferenzen langfristig die erste Wahl für mündliche Verhandlungen sein werden.
Auch das EPA hat die Vorteile des digitalen Formates erkannt: ein einfacher Zugang zu transparenten, fairen und effizienten Verfahren. Durch die digitale Infrastruktur wird dies auf eine kostengünstige, umweltschonende und effektive Weise bereitgestellt.
Schon gewusst? Verhandlungen per Videokonferenz sind an sich keine Neuheit, sondern bestehen bereits seit 1998. Während sie damals lediglich ein zusätzliches Format neben den konventionellen mündlichen Verhandlungen waren, hat sich dies grundlegend geändert. Die digitale Lösung erfreut sich nun so großer Beliebtheit, dass sie nicht mehr wegzudenken ist.
Übrigens: Nicht nur das EPA, sondern auch Landesgerichte setzen auf digitale Verhandlungen. So führt z.B. auch das Landesgericht München Rechtsstreite um Patente auf digitale Weise durch. Erfahren Sie hier, wie der erste digitale Patentrechtsstreit verlaufen ist.