Derzeit erhalten Schutzrechtsanmelder und -inhaber wiederholt betrügerische Rechnungen von Unternehmen, die angeblich Schutzrechte veröffentlichen und/oder registrieren.

Ämter informieren auf ihren Seiten ausführlich

Zu erkennen sind diese oftmals (aber nicht ausschließlich) an:

  • ausländischen Kontoverbindungen
  • vorausgefüllten Überweisungsträgern
  • fehlenden Behörden- oder Amtsadressen

Die Ämter haben Listen der bereits bekannten Schreiben auf den folgenden Seiten veröffentlicht:

Prüfen Sie solche Schreiben immer kritisch und wenden Sie sich im Zweifel gerne an uns.