Die Marke Lego hat in den letzten Monaten für einige Negativ-Schlagzeilen gesorgt. Lego ist mit markenrechtlichen Abmahnungen vermehrt gegen YouTube Blogger vorgegangen. Daraufhin ist eine weitreichende Diskussion entfacht, ob Lego mittlerweile von der Marke zum Gattungsbegriff geworden ist – und damit einige Abmahnungen keinen Bestand haben.
Produktpräsentationen im Video-Format auf YouTube gibt es mittlerweile fast zu allen Produktarten - so auch zu Klemmbausteinen. Der Begriff „Klemmbaustein“ ist aber im Alltag weniger geläufig. Bei dem Wort „Lego-Baustein“ weiß hingegen so ziemlich jeder, um welches Kinderspielzeug es sich handelt. Dies wiederum hat die Diskussion ausgelöst, ob Lego bereits ein Gattungsbegriff (allgemein geläufiger Überbegriff) geworden sei.
Den Vorteil des Wiedererkennungswertes nutzten auch zwei YouTuber und verwendeten das Wort „Lego“ im Zusammenhang mit den Klemmbausteinen eines anderen Herstellers. Zudem wurden in den Videos immer wieder Klemmbaustein-Figuren präsentiert, die einer Lego-Figur sehr ähnlich sehen. Daraufhin sah Lego seine Markenrechte verletzt und mahnte die Blogger ab. Der mediale Aufschrei der YouTube-Community gegen das Spielzeug-Unternehmen war groß.
Die Blogger, die gleichzeitig auch Klemmbaustein-Händler sind, treten nun in Gespräche mit Lego ein. Allerdings verlangt Lego, dass eine Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA) unterzeichnet wird – vermutlich um zu vermeiden, dass die gesamte YouTube Community an der Auseinandersetzung Teilhabe hat. Laut Angaben der Blogger wird eine außergerichtliche Einigung angestrebt, sodass ein Gerichtsverfahren möglichst vermieden wird. Im ersten Schritt wurde Lego bereits zugesprochen, dass die Wortmarke nicht zu einem Gattungsbegriff übergegangen sei. Demnach würden die Markenrechte von Lego verletzt werden, wenn die Wortmarke als Bezeichnung für die Produkte anderer Hersteller verwendet wird.