Bestehende Patente auf Braugerste sind vielen Brauereien und Landwirten ein Dorn im Auge. Die Initiative „Keine Patente auf Saatgut“ reichte beim Europäischen Patentamt Beschwerde ein – ohne Erfolg.
Pflanzenzüchter, Umweltschützer, Brauereien sowie der Bayrische Brauerbund befürchten, dass bestehende und neue Patente die Entwicklung von Bier-Sorten erschweren könnten. Unter anderem sind teure Lizenzgebühren und unerwartete rechtliche Kosten bei einer Patentverletzung ein Unsicherheitsfaktor.
„Wir mussten kurz vor der Registrierung unserer neuen Sorte feststellen, dass Carlsberg eine Gerste mit ähnlichen Eigenschaften zum Patent angemeldet hatte“,
berichtet der ökologische Züchter Dr. Karl-Josef Müller in agrarheute. Kosten für die Klärung unerwarteter rechtlicher Fragen seien die Folge, was schlichtweg nicht finanzierbar sei.
Streng genommen sind Pflanzen und somit auch Saatgüter nicht patentierbar. Doch das Patentgesetz weist eine Lücke auf, wenn die traditionelle Methode der Pflanzenzucht durch Biotechnologie ergänzt wird. So auch im Falle der Braugerste.