Patente sind so individuell wie die Erfindungen, die dahinterstehen. Demnach unterscheidet sich auch das Vorgehen bei einer Patentanmeldung von Fall zu Fall. Die Anmeldestrategie sollte also auf die jeweiligen Bedürfnisse individuell angepasst werden.  
Ein Großunternehmen nutzt eine andere Anmeldestrategie als ein kleines oder ein Einzelerfinder. Im Folgenden gehen wir darauf ein, was Start-Ups, kleine und mittelgroße Anmelder tun können, um Kosten und Chance abzuwägen.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Anmeldestrategie ergibt sich aus dem individuellen Kontext des  Anmelders bzw. Unternehmens. So     unterschiedlich die Erfindungen sind, so verschieden sind auch die Wege zur erfolgreichen Patenterteilung. 
  • Im ersten Schritt ist je nach Fachbereich oftmals eine nationale Anmeldung empfehlenswert. Bei der     Anmeldung über das DPMA erhält der Anmelder hierbei einen hochwertigen und kostengünstigen Recherchenbericht bzw. Prüfungsbescheid.
  • Mit einer PCT-Anmeldung (Patent Cooperation Treaty) hat der Erfinder die Möglichkeit auf einen     Patentschutz in insgesamt 153 Staaten.
  • Bei einer internationalen Nachanmeldung kann das Prioritätsrecht in Anspruch genommen werden     (räumliche Strategie). So erhalten die Nachanmeldungen den Zeitrang der Erstanmeldung. Eine zwischenzeitliche Veröffentlichung der Erfindung schadet demnach nicht.

Mit der Grundstrategie das Fundament legen

Ein Patent in möglichst vielen Staaten anzumelden kann bei einer guten Erfindung oder innovativen Idee sinnvoll sein. Leider ist das auch ein teurer Weg, der sich nur lohnt, wenn die Erteilungschancen für die Schutzrechte gut sind.

Wie gut die Chancen stehen, dass nach einer Anmeldung das Patent auch tatsächlich erteilt wird, kann oft erst evaluiert werden, wenn der Stand der Technik bekannt ist. Eigene Recherchen können dabei der erste Schritt sein, sind oftmals aber nicht sehr ergiebig. Professionelle Recherchen durch einen Patentanwalt oder einen Rechercheur sind sehr teuer und dadurch für kleine Unternehmen oder Einzelerfinder häufig weniger geeignet.

Tipp: Ein sehr empfehlens- und preiswertes Verfahren, den Stand der Technik vor weitergehenden Anmeldungen kennenzulernen, ist hingegen der Weg über das deutsche Patent- und Markenamt (DPMA). Um möglichst rasch einen Recherchebericht zu erhalten, kann das Patent zunächst vor dem DPMA angemeldet werden. Das DPMA bietet eine qualitativ hochwertige Recherche und ist im Vergleich zum europäischen Patentamt (EPA) zudem relativ preiswert.

Deutet der Recherchebericht auf geringe Erfolgsaussichten hin, müssen die Patentansprüche ggf. angepasst werden. Fällt der Recherchebericht positiv aus, oder versprechen geänderte Unterlagen eine Erteilung, dann ist der nächste Schritt eine Nachanmeldung des Patentes, z.B. beim Europäischen Patentamt (EPA), um in den europäischen (EPÜ-)Mitgliedsstaaten ein Patent zu erhalten.

Gut zu wissen: Auch eine Anmeldung nach dem Patentzusammenarbeitsvertrag (Patent Cooperation Treaty, kurz: PCT), die vergleichsweise teuer ist, kann dann in Erwägung gezogen werden. Am PCT nehmen derzeit (Juni 2020) 153 Staaten teil (sog. PCT-Vertragsstaaten). Die PCT-Anmeldung kann später in jedem dieser 153 Staaten nationalisiert, also als nationale Anmeldung weitergeführt, werden.

Räumliche Strategie

Bei einer Nachanmeldung des Patentes beim EPA oder als PCT kann das sogenannte Prioritätsrecht, das international gilt, in Anspruch genommen werden. Eine Nachanmeldung mit Prioritätsrecht wird so behandelt, als wäre sie am Tag der Erstanmeldung eingereicht worden.

Zwei Vorteile entstehen dadurch:

  1. Eine Patentanmeldung kann ab der Erstanmeldung innerhalb von 12 Monaten international ausgeweitet werden, ohne auf in der Zwischenzeit entstandenen Stand der Technik Rücksicht nehmen zu müssen.
  1. Außerdem können Anmeldungen innerhalb der Prioritätsfrist unter gewissen Voraussetzungen inhaltlich erweitert werden, wobei der ursprüngliche Inhalt den Tag der Erstanmeldung als Zeitrang behält.

Ablauf einer Patentanmeldung

Der Ablauf einer Patentanmeldung: Von der Erstanmeldung hin zur internationalen Nachanmeldung

Internationale Patentanmeldungen

In welchen Ländern es sinnvoll ist, das geistige Eigentum zu schützen, kann nur im individuellen Einzelfall beantwortet werden. Hierbei ist die jeweilige Situation entscheidend, in der sich das Unternehmen befindet bzw. der jeweilige Markt. Eine Hilfestellung bieten die folgenden Fragen. 

Fragen, die sich Anmelder stellen sollten, um die passenden Länder für internationalen Schutz auszuwählen:

  • Wo sind meine Hauptabsatzmärkte? Welche Länder haben die größten Umsätze?
  • Welche Länder sind für sich als Markt nicht interessant? Welche Länder muss ich abdecken, damit es für Wettbewerber unrentabel wird, in den Ländern ohne Schutz aktiv zu werden?
  • Wo kann oder will ich ggf. nicht selbst produzieren/verkaufen, aber Lizenzen vergeben?
  • Wo stehen die Kosten in schlechtem Verhältnis zum erzielbaren Umsatz (z.B. in den USA)?

Hier ist es demnach von Vorteil, die Anmeldestrategie mit Methoden der Marktanalyse zu untermauern. So kann gewährleistet werden, dass die Patentanmeldung nur in relevanten Ländern weitergeführt wird.

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