Patente sind so individuell wie die Erfindungen, die dahinterstehen. Demnach unterscheidet sich auch das Vorgehen bei einer Patentanmeldung von Fall zu Fall. Die Anmeldestrategie sollte also auf die jeweiligen Bedürfnisse individuell angepasst werden.
Ein Großunternehmen nutzt eine andere Anmeldestrategie als ein kleines oder ein Einzelerfinder. Im Folgenden gehen wir darauf ein, was Start-Ups, kleine und mittelgroße Anmelder tun können, um Kosten und Chance abzuwägen.
Das Wichtigste in Kürze:
Ein Patent in möglichst vielen Staaten anzumelden kann bei einer guten Erfindung oder innovativen Idee sinnvoll sein. Leider ist das auch ein teurer Weg, der sich nur lohnt, wenn die Erteilungschancen für die Schutzrechte gut sind.
Wie gut die Chancen stehen, dass nach einer Anmeldung das Patent auch tatsächlich erteilt wird, kann oft erst evaluiert werden, wenn der Stand der Technik bekannt ist. Eigene Recherchen können dabei der erste Schritt sein, sind oftmals aber nicht sehr ergiebig. Professionelle Recherchen durch einen Patentanwalt oder einen Rechercheur sind sehr teuer und dadurch für kleine Unternehmen oder Einzelerfinder häufig weniger geeignet.
Tipp: Ein sehr empfehlens- und preiswertes Verfahren, den Stand der Technik vor weitergehenden Anmeldungen kennenzulernen, ist hingegen der Weg über das deutsche Patent- und Markenamt (DPMA). Um möglichst rasch einen Recherchebericht zu erhalten, kann das Patent zunächst vor dem DPMA angemeldet werden. Das DPMA bietet eine qualitativ hochwertige Recherche und ist im Vergleich zum europäischen Patentamt (EPA) zudem relativ preiswert.
Deutet der Recherchebericht auf geringe Erfolgsaussichten hin, müssen die Patentansprüche ggf. angepasst werden. Fällt der Recherchebericht positiv aus, oder versprechen geänderte Unterlagen eine Erteilung, dann ist der nächste Schritt eine Nachanmeldung des Patentes, z.B. beim Europäischen Patentamt (EPA), um in den europäischen (EPÜ-)Mitgliedsstaaten ein Patent zu erhalten.
Gut zu wissen: Auch eine Anmeldung nach dem Patentzusammenarbeitsvertrag (Patent Cooperation Treaty, kurz: PCT), die vergleichsweise teuer ist, kann dann in Erwägung gezogen werden. Am PCT nehmen derzeit (Juni 2020) 153 Staaten teil (sog. PCT-Vertragsstaaten). Die PCT-Anmeldung kann später in jedem dieser 153 Staaten nationalisiert, also als nationale Anmeldung weitergeführt, werden.
Bei einer Nachanmeldung des Patentes beim EPA oder als PCT kann das sogenannte Prioritätsrecht, das international gilt, in Anspruch genommen werden. Eine Nachanmeldung mit Prioritätsrecht wird so behandelt, als wäre sie am Tag der Erstanmeldung eingereicht worden.
Zwei Vorteile entstehen dadurch:
In welchen Ländern es sinnvoll ist, das geistige Eigentum zu schützen, kann nur im individuellen Einzelfall beantwortet werden. Hierbei ist die jeweilige Situation entscheidend, in der sich das Unternehmen befindet bzw. der jeweilige Markt. Eine Hilfestellung bieten die folgenden Fragen.
Fragen, die sich Anmelder stellen sollten, um die passenden Länder für internationalen Schutz auszuwählen:
Hier ist es demnach von Vorteil, die Anmeldestrategie mit Methoden der Marktanalyse zu untermauern. So kann gewährleistet werden, dass die Patentanmeldung nur in relevanten Ländern weitergeführt wird.
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